Bedingungen für die Einreise nach Spanien

Einreisebestimmungen nach Spanien

Für Europäer ist es nicht schwierig, in das luxuriöse und heiße Spanien einzureisen, aber das gilt nicht für Drittstaatsangehörige. Dies bedeutet eine Einreise für bis zu 90 Tage (insgesamt 180 Tage). Der Zweck kann Tourismus, Geschäftsreisen, Verwandtenbesuche, medizinische Behandlungen usw. sein.

Anforderungen für Drittstaatsangehörige

Da es sich um den Schengen-Raum handelt, gilt der Schengener Grenzkodex. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren eine Reihe von neuen Vorschriften in Kraft getreten, die im Zusammenhang mit der Pandemie entwickelt wurden. So wurden die Änderungen durch die Verordnung INT/657/2020 vom 17. Juli vorgenommen. Dies ist in der Verordnung 452/2022 des spanischen Innenministeriums vom 20. Mai dieses Jahres geregelt.

Die Dokumente sehen vor, dass Drittstaatsangehörige, die ab dem 21.05.2022 in das spanische Hoheitsgebiet einreisen, einen gültigen Reisepass und ein Visum sowie eine Bescheinigung über die Impfung gegen COVID-19 vorlegen müssen. Die Bescheinigung muss übrigens von einem vom spanischen Gesundheitsministerium anerkannten Typ sein. Eine Alternative dazu kann eine Krankheitsbescheinigung oder ein negativer PCR-Test sein.

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt:

  • Überschreiten der Grenze an einer der ausgewiesenen Grenzübergangsstellen;
  • Vorlegen eines gültigen Ausweises;
  • Vorlage eines gültigen Visums (für Staatsangehörige der Länder, in denen diese Anforderung gilt);
  • Nachweis der Aufenthaltsbedingungen und der finanziellen Mittel;
  • Kein Verbot der Einreise in das Land.

Einzelheiten zu allen Anforderungen finden sich in den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Anforderungen für Drittstaatsangehörige bei der Einreise nach Spanien

Bedingungen für EU-Bürger

Für Staaten, die Mitglied der Europäischen Union sind, sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten etwas vereinfachte Anforderungen. Ihre Staatsangehörigen können mit einem gültigen nationalen Ausweis in das spanische Hoheitsgebiet einreisen.

Personen, die noch nicht volljährig sind, müssen bei der Einreise in den spanischen Staat einen Ausweis vorlegen. Wenn das Kind allein anreist, muss es die Erlaubnis seiner Erziehungsberechtigten haben.

Wenn ein Familienmitglied, das nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union oder eines der anderen vier oben genannten Länder besitzt, nach Spanien reisen möchte, muss es einen gültigen Reisepass vorlegen. Je nach Staatsangehörigkeit kann ein Visum erforderlich sein. Letzteres gilt für Personen, die kein offizielles Dokument besitzen, das sie als Verwandte ausweist, die eine Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

Spanien ist eines der am wenigsten restriktiven Länder auf dem europäischen Kontinent, wenn es um die Zulassung von Ausländern geht. Das Wichtigste ist, die allgemeinen Regeln zu befolgen, zuverlässige Unterlagen vorzulegen und keine Verbote und Probleme mit dem Gesetz zu bekommen. Außerdem sollten Sie sich angemessen verhalten und es vermeiden, in Konfliktsituationen zu geraten.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie von Spanien nach Polen reisen können, empfehlen wir Ihnen https://przewozy-anglia.com/, wo Sie die schönsten Sehenswürdigkeiten finden können.